Anklage gegen Christian Wulff

Ronald Lässig berichtet.

Hannover – Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff wegen Bestechlichkeit erhoben. Hintergrund ist Wulffs Verbindung zu dem Filmproduzenten David Groenewold, den die Staatsanwaltschaft zeitgleich wegen Bestechung anklagte. Groenewold soll teilweise Kosten für einen Oktoberfestbesuch des Ehepaares Wulff in München in Höhe von 500,00 Euro übernommen haben. In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft hieß es, es erscheine als hinreichend wahrscheinlich, dass der damalige niedersächsische Ministerpräsident Wulff damit motiviert werden sollte, für ein Filmprojekt Groenewolds bei Siemens um Geld zu werben. Am Dienstag hatten Wulff und Groenewold ein Angebot der Staatsanwalt zur Einstellung des Verfahrens gegen  Geldauflagen abgelehnt. Ob die Anklagen zugelassen werden und es zum Prozess kommt, muss nun das Landgericht Hannover entscheiden. Dies wiederum könnte Monate dauern. Der Vorgang ist einmalig: Noch nie zuvor wurde ein ehemaliger Bundespräsident in Deutschland angeklagt. Nur einen Tag, nachdem die Staatsanwaltschaft am 16. Februar 2012 das förmliche Ermittlungsverfahren gegen Wulff eröffnet hatte, war dieser vom Amt des Bundespräsidenten zurückgetreten.

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